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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

⚠️ HINWEIS: Dieser Entwurf deckt die üblichen Kernpunkte für B2B-Personalvermittlung ab, ersetzt aber keine anwaltliche Prüfung. Insbesondere die Vergütungsregelung (§4) solltest du an dein tatsächliches Preismodell anpassen, sobald das final steht.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen [Firmenname] (nachfolgend „Auftragnehmer") und Unternehmen (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Personalvermittlung und Mitarbeitergewinnung.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB werden nicht als Auftraggeber akzeptiert.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich der Personalvermittlung. Dies umfasst insbesondere: Identifikation, Ansprache und Vorqualifizierung von Kandidatinnen und Kandidaten für vom Auftraggeber ausgeschriebene Stellen.

(2) Der Auftragnehmer wird ausschließlich als Personalvermittler tätig. Eine Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ist nicht Gegenstand dieses Vertrags und wird vom Auftragnehmer nicht erbracht.

(3) Der genaue Leistungsumfang, die zu besetzende(n) Stelle(n) sowie das Honorar werden in einer gesonderten Auftragsvereinbarung (Angebot/Auftragsbestätigung) zwischen den Parteien festgelegt.

§ 3 Zustandekommen des Vertrags

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

(2) Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber ein Angebot des Auftragnehmers schriftlich (auch per E-Mail) annimmt oder der Auftragnehmer eine Auftragsbestätigung übersendet.

§ 4 Vergütung

(1) Die Vergütung richtet sich nach der jeweils zwischen den Parteien getroffenen individuellen Vereinbarung (z.B. erfolgsbasiertes Honorar bei erfolgreicher Einstellung, Retainer-Modell, oder eine Kombination aus beidem).

(2) Sofern ein erfolgsbasiertes Honorar vereinbart ist, wird dieses fällig, sobald zwischen dem Auftraggeber und einem vom Auftragnehmer vermittelten Kandidaten ein Arbeitsvertrag zustande kommt, unabhängig vom tatsächlichen Beginn des Beschäftigungsverhältnisses.

(3) Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.

(4) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle für die Durchführung der Vermittlung erforderlichen Informationen (Stellenprofil, Anforderungen, Ansprechpartner) rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer eine erfolgte Einstellung eines vermittelten Kandidaten unverzüglich mitzuteilen.

(3) Kontaktiert der Auftraggeber einen vom Auftragnehmer vorgestellten Kandidaten innerhalb von [12] Monaten nach Vorstellung erneut und kommt es zu einer Einstellung (auch über Dritte oder auf anderem Wege), gilt dies als Vermittlungserfolg im Sinne dieses Vertrags, und die vereinbarte Vergütung wird fällig.

§ 6 Nachbesetzungsgarantie / Gewährleistung

Diese Klausel ist optional trag ein, was du tatsächlich anbieten willst. Üblich in der Branche ist eine kostenlose Nachbesetzung, falls der Kandidat innerhalb einer bestimmten Frist wieder ausscheidet.

(1) Scheidet ein vermittelter Kandidat innerhalb von [3] Monaten nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses aus Gründen aus, die nicht in der Verantwortung des Auftraggebers liegen, bemüht sich der Auftragnehmer im Rahmen einer Nachbesetzungsgarantie kostenfrei um die Vermittlung eines Ersatzkandidaten.

(2) Die Nachbesetzungsgarantie entfällt, wenn der Auftraggeber die vereinbarte Vergütung nicht fristgerecht beglichen hat oder das Ausscheiden auf Umständen beruht, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z.B. Änderung des Stellenprofils, betriebsbedingte Kündigung).

§ 7 Laufzeit und Kündigung

(1) Sofern kein fester Vertragszeitraum vereinbart ist, kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von [30] Tagen zum Monatsende gekündigt werden.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Bereits begonnene Vermittlungsprozesse werden von einer Kündigung nicht berührt; für bis zur Kündigung bereits erbrachte Leistungen bleibt der Vergütungsanspruch bestehen.

§ 8 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes.

(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die fachliche oder persönliche Eignung vermittelter Kandidaten im Einzelfall. Die endgültige Auswahl- und Einstellungsentscheidung liegt allein beim Auftraggeber.

§ 9 Datenschutz

(1) Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO, im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten von Kandidaten.

(2) Näheres regelt die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.

§ 10 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, soweit dies nicht zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, [Ort, z.B. Sitz des Auftragnehmers].

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

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